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Die Infrastruktur in Industrieländern wie Deutschland nimmt immer weiter zu. Bauprojekte greifen in die Natur ein und sorgen somit für einen Rückgang der Biodiversität. Um zu verhindern, dass die Natur weiter zerstört wird und keinen Lebensraum mehr für teils bedrohte Tier- und Pflanzenarten bieten kann, wurden bereits im Jahr 2001 verpflichtende Ausgleichsflächen eingeführt. Die Flächen, die an einem Ort genommen werden, müssen laut Bundesumweltschutzgesetz an einem vergleichbaren Ort neu geschaffen werden. Eingriffe in die Natur sollen somit kompensiert werden. Hinsichtlich dessen bieten produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen eine interessante Lösung für die Landwirtschaft.

Was sind ökologische Ausgleichsflächen?

Ökologische Ausgleichsflächen werden auch als Biodiversitätsförderflächen bezeichnet. Unter anderem handelt es sich dabei um natürliche Biotope wie z.B. Magerwiesen, Blühstreifen, Hecken oder verschiedene Sträucher- und Baumgruppen. Diese schaffen vielseitige Lebensräume für unterschiedliche Lebewesen und sorgen somit für eine höhere Biodiversität. Weiden, Wildblumen oder auch Blühstreifen dienen gerade aufgrund ihrer geringen Bewirtschaftung und ausbleibenden Düngung als Lebensraum für viele verschiedene Arten und begünstigen somit eine steigende Artenvielfalt. 

Beispielsweise muss die natürliche Fläche, die durch einen Straßenbau verloren geht, durch ökologische Ausgleichsflächen ausgeglichen werden. Der Verursacher kommt dabei für die Verluste des Landwirtes auf, die bei der Umsetzung solcher Maßnahmen entstehen.

Hecken als ökologische Ausgleichsflächen.

Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen als Win-Win-Situation

Bei produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK) handelt es sich um Maßnahmen zur Schaffung von Ausgleichsflächen, die für den Landwirt nicht “verloren” sind. Sie finden auf wechselnden Flächen in der Landwirtschaft statt und können dementsprechend in die Produktion integriert werden. Neben extensivem Getreideanbau zählt auch die Anlage von Blühstreifen als eine PIK.

Blühstreifen als produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen

Mit der Anlage von Blühstreifen am Ackerrand kann der Landwirt zwei Ziele mit derselben Handlung erreichen. Einerseits kann eine Ausgleichsfläche im Sinne des Bundesumweltschutzgesetzes erreicht werden, da ein Lebensraum für vielfältige Insekten kreiert wird. Andererseits verliert der Landwirt durch die wechselnden Flächen keinen Raum für die landwirtschaftliche Nutzung. Sie lassen sich einfach in die bestehende Produktion integrieren und können weiterhin als Ackerland oder Grünflächen verwendet werden. Aufgrund der weiterhin bestehenden Nutzung als landwirtschaftliche Flächen müssen Landwirte zudem nicht befürchten, dass die Betriebsprämie verloren geht.

PIK als Win-Win-Situation

Aufgrund der wechselnden Flächen durch PIK werden häufig Agenturen zur Vermittlung eingeschaltet. Diese erfüllen Aufgaben wie die Entwicklung von produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen als ökologische Ausgleichsflächen, berechnen den dadurch entstehenden Ausgleich, beraten die Landwirte bei der Umsetzung und darüber hinaus kontrollieren sie auch die Einhaltung der Auflagen durch den Landwirt.

Der Landwirt hat somit eine Einnahmequelle durch den Verursacher eines ausgleichspflichtigen Eingriffs in die Natur und darüber hinaus einen fachlich qualifizierten Ansprechpartner. Der Verursacher kann sich demgegenüber sicher sein, dass die notwendigen Maßnahmen im Sinne des Naturschutzes zuverlässig durchgeführt werden. 

Dabei profitiert der Landwirt aber gleich mehrfach: Einerseits kann die Ausgleichsfläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Andererseits erlangt der Landwirt eine zusätzliche Einnahmequelle und leistet gleichzeitig einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und Biodiversität.

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Quellen:
(Lehmann, N. agrarheute, 15.06.2021, Mit Ausgleichsflächen nach dem Naturschutzgesetz Geld verdienen | agrarheute.com)
(SRF.ch, 17.01.2019, Studie zur Biodiversität – Was bringen ökologische Ausgleichsflächen? – News – SRF)
(LBV.de, FAQ Ausgleichsflächen – LBV – Gemeinsam Bayerns Natur schützen)

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