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Ab wann sind meine Ausschreibungen für mich verpflichtend?

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Eine Ausschreibung gilt als verpflichtend, wenn der Ausschreibungszeitraum abgelaufen ist und Ihnen ein Schlussschein durch agrimand ausgestellt wurde. Sie können den Zuschlag für ein Gebot auch schon vor dem Ablauf der Ausschreibungszeit erteilen. Ein Gebot kann aber auch abgelehnt werden, in dem der Ersteller seine Ausschreibung per Lösch-Aktion (Button befindet sich in den Ausschreibungs-Details) zurückzieht. In diesem Fall ist die Ausschreibung nicht verpflichtend.

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