Muss ich einen Teil meines Verkaufsumsatzes abgeben?
Für Landwirte ist die Nutzung von agrimand weitestgehend kostenlos. Gewinner einer Ausschreibung (Best-Bieter) müssen jedoch einen kleinen Teil Ihres Verkaufsumsatzes in Form einer erfolgsunabhängigen Vermittlungsprovision zahlen. Die Provision fällt erst dann an, wenn der Ersteller der Ausschreibung das Angebot annimmt und den Gebotspreis akzeptiert. Der Provisionsanspruch entsteht also auch dann, wenn zwischen den handelnden Parteien letztendlich kein Verkauf erfolgt oder der Verkauf rückabgewickelt wird. Der Gewinner einer Ausschreibung ist normalerweise ein Händler, kann aber selbstverständlich auch ein Landwirt sein. Im Falle einer stattfindenden Transaktion aufgrund eines Blitzangebotes wird die Vermittlungsprovision für den Ersteller des Blitzangebotes fällig, unabhängig davon, ob der Ersteller ein Landwirt oder ein Landhändler ist.