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Was ist ein Schlussschein?

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Bei einem Schlussschein im Sinne von §94 I HGB handelt es sich um die Bestätigung zwischen den Parteien, dass Einigkeit darüber besteht, das Ergebnis einer Ausschreibung abzuwickeln. 

Der Schlussschein enthält die vollständigen Kontaktdaten von Ersteller und Gewinner einer Ausschreibung, die gehandelten Produkte, Mengen, Preise und Lieferzeiten sowie weitere Bedingungen des Geschäfts. Wird der Schlussschein vorbehaltlos und ohne ausdrücklichen Widerspruch angenommen, so ist er als Genehmigung des Geschäftes mit dem Inhalt der Schlussnote anzusehen. Ersteller und Gewinner erhalten durch agrimand einen Schlussschein mit identischem Inhalt.
Beide Parteien haben die Möglichkeit, dem Schlussschein innerhalb von 24 Stunden zu widersprechen. Für den Widerspruch und die damit verbundene Rückabwicklung des Geschäftes berechnet agrimand dem Einreicher des Widerspruches eine Bearbeitungsgebühr (s. AGB: https://www.agrimand.com/allgemeine-nutzungsbedingungen/).

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